Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5.- EUR/kg, bei multimodalenTransporten unter Einschluß der Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüberhinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio bzw. 2 Mio EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.